Substanzgruppenansätze der REACH-Verordnung – ZVO bezweifelt die Eignung

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  • Lösliche Bariumverbindungen – gesundheitsschädlich bis giftig.
  • Schwerlösliches Bariumsulfat – keine Einstufung.

Das in etwa identisch lösliche Bariumsulfat trägt in sich wieder die CMR-Attribute des Anions.

Bei den Fluoriden wird die Toxizität erheblich durch die Löslichkeit beeinflusst. Dies erscheint durch vorliegende Datenmengen nur logisch – aber wie wirkt es sich aus, wenn durch eine vermeintlich wissenschaftlich fundierte analogische Betrachtung das Ergebnis Risiken aufzeigen würde, wirtschaftlich aber negativ wäre?

Beispiele in Tabellenform – veröffentlicht in der o.a. Pressemeldung des ZVO - zur Verdeutlichung von denkbaren theoretischen Gruppierungen, die im Resultat jedoch keine (sinnvolle) Aussagekraft hätten

1. Anorganika
1.1. Salze, aufgeschlüsselt in Toxizität Anion-Kation


LINK TABELLE 1.1

Hier wird deutlich, dass der beabsichtigte Gruppenansatz schnell an seine Grenzen stößt, weil sich die Eigenschaften aus diversen Gründen nicht ähneln.


1.2. Phosphor (Modifikationen)

LINK TABELLE 1.2

Auch Phosphor ist ein gutes Beispiel für die mangelnde Brauchbarkeit der geforderten Methodik: Die Modifikationen sollen dem Gruppenansatz entsprechen. Es handelt sich „nur“ um ein Element – aber die Attribute seiner Modifikationen sind dennoch nicht zu vergleichen.
Trotz der formalen Gleichartig-/ Ähnlichkeit würde eine gemeinsame Bewertung zu komplett irreführenden und falschen Ergebnissen führen.


1.3. Cyanide (Toxizität)

LINK TABELLE 1.3

Auch dieses Beispiel „Cyanide“ zeigt auf, wie schnell eine Fokussierung auf eine spezielle Gruppe in die Irre führen kann: Einfache Cyanide sind häufig toxisch, während andere chemische Bindungsformen das Risiko entschärfen können. Simple Analogiebetrachtungen führen somit nicht weiter.


1.4. Silicate
Als Substanzgruppe zeigen sich Silicate meistens unkritisch. Quarzkristalle oder -sand sind frei von negativen Effekten, wobei das für Quarzfeinstaub sowie Asbestfasern bestimmter Größe nicht gilt. Ausschlaggebend für die gesundheitliche Gefährdung sind hierbei die Form und die Partikelgröße.

Europäische Arbeitsplatzgrenzwerte:
  • 0,1 mg/m³ für Quarzstaub
  • 100.000 Fasern/m³ für Asbest

Für feuerfeste keramische Fasern gilt europaweit ein Grenzwert von 3.000.000 Fasern/m³.
Daran ist gut zu erkennen, wie verfehlt hier trotz großer Ähnlichkeit ein Gruppenansatz wäre.


2. Organika
2.1. Homologe

LINK TABELLE 2.1

An diesem Exempel für Alkohole zeigt sich, keine systematischen/ linearen Veränderungen auftreten. Eines der Homologen dient als Genussmittel, das andere vorgelagerte Homologe erweist sich als höchst giftig. Hier ist die Problematik besonders ersichtlich.


2.2. Isomere (Konstitutions-Isomere)

LINK TABELLE 2.2


2.3. Isomere (Stellungs-Isomere)

LINK TABELLE 2.3


2.4. Isomere (Cis-trans-Isomere)

LINK TABELLE 2.4

In einfacher chemischer Summenformel sind Isomere identisch, unterscheiden sich allerdings in der räumlichen Anordnung der Atome. Schon allein dadurch kommt es teilweise zu völlig verschiedenen Eigenschaften, die ohne Einzelbetrachtung zu Fehleinschätzungen führen können.


2.5. Enantiomere (Cis-trans-Isomere)
Sie ähneln einander noch mehr als Isomere und verfügen über identische atomare Verknüpfungen.
Die Moleküle treten allerdings in nicht-deckungsgleichen Spiegelpaaren auf (Fachbegriff „chiral“). Viele körpereigenen Stoffe, wie beispielsweise die Enzyme, sind chiral aufgebaut und daher wirken die Enantiomere stark differenziert.

Ein gutes Beispiel hierfür ist „Contergan“, das als Racemat mit der chiralen Verbindung Thalidomid verkauft worden war.
Die sedierende Wirkung oblag dem (+)-(R)-Enantiomer. Die furchtbare fruchtschädigende Wirkung „geht auf das Konto“ dem (-)-(S)-Enantiomer.

Ein Gruppenansatz hätte fatale Folgen!


3. Nanostrukturen
3.1. Nickel, Metall – Erscheinungsform und Struktur
Wie wenig der Gruppenansatz sinnvoll angewendet werden kann, zeigt die Risiko-/ Gefahrenunterscheidung von Elementen bzw. Substanzen nach Partikelgrößen. Der dafür spezifische Stoffansatz steht dem Wunsch nach Gruppierung im Wege.

Schlussfolgerung in der ZVO-Pressemitteilung vom 11.02.2020
https://www.zvo.org/presse/pressemeldungen/details/reach-zvo-zeigt-die-mangelnde-eignung-von-substanzgruppenansaetzen-auf

Auf den ersten Blick erscheint der Gruppenansatz durchaus praktikabel und plausibel. Doch bei genauerer Betrachtung gehen Schematisierung und wissenschaftlich fundierte Zuverlässigkeit völlig getrennte Wege und haben auch keine Aussagekraft.

Große Gruppen werden auf wenige Bruchstücke reduziert – und bei mehreren funktionellen Gruppen müssten Substanzen mehreren Gruppen zugeordnet werden, was den gut gemeinten Ansatz ins Absurde verkehrt.

Eine Einzelbetrachtung birgt in sich also weniger Risiko und ist auch weniger aufwendig als das Hineinzwingen eines Stoffs in eine Gruppe.
Aus all dem Gesagten geht klar hervor, dass für die geplante neue Vorgehensweise keine Ressourcen verschwendet werden sollten, denn diese wären dann frei für konkrete Risikoannahmen – auf sorgfältiger wissenschaftlicher Grundlage.


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