Im November 2020 war der „Zentralverband für Oberflächentechnik“, kurz „ZVO“, mit einer ausführlichen Pressemeldung auf die bis zum 10. Februar 2021 befristete öffentliche Konsultation zum EU-Aktionsplan „Null Umweltverschmutzung“ eingegangen.
Der offizielle Fahrplan war mit „Towards a Zero Pollution Ambition for air, water and soil – building a healthy Planet for Healthier People“ tituliert gewesen, was übersetzt „Auf dem Weg zu einem umweltfreundlichen Ziel für Luft, Wasser und Boden – Aufbau eines gesunden Planeten für gesündere Menschen“ bedeutet.
Wenn man sich regelmäßig mit den Ankündigungen und Meldungen der EU-Kommission auseinandersetzt, sie verfolgt und beobachtet, steigt natürlich die Erwartung – jetzt wird bald etwas geschehen! Doch was wird denn nun passieren und vor allem wann?
Die Kommission selbst spricht von „dringendem Handlungsbedarf“. Doch mit Gedanken müssen auch praktikable Ideen verbunden sein.
Die Ausgangsposition
Im Oktober 2020 hatte die EU-Kommission in einer publizierten Roadmap zunächst die Umstände und Hintergründe aufgezeigt. Die COVID-19-Pandemie, so die EU-Kommission, hätte die Notwendigkeit des Aufbaus einen gesunden Planeten aufgezeigt, um die Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten.
Innerhalb der Pressemeldung wird Verblüffung zum Ausdruck gebracht: Gibt es also tatsächlich einen realen Zusammenhang zwischen Viren und Umweltverschmutzung?
Anschließend wird von der EU-Kommission festgestellt, dass folgende Faktoren für eine Verbesserung der Situation elementar wären:
Die lineare Verbindung von nachhaltiger Entwicklung, menschlichem Wohlbefinden und Schutz der Umwelt müsse verstärkt werden ...
… ebenso notwendig wäre eine Entkoppelung von der zunehmenden Umweltverschmutzung und dem Wachstum der Wirtschaft.
Die „Zero Pollution Action Ambition“ wäre hervorragend zur Erleichterung des Übergangs vom bisherigen Vorgehen zu einer sauberen Wirtschaft geeignet. Unmittelbar damit verbunden wird durch diese Initiative auch eine Stärkung der EU und deren Wirtschaftsfähigkeit erwartet - besonders mit Blick auf die gegenwärtige COVID-19-Pandemie.
Trotz einiger fragwürdiger Zusammenhänge und gewisser Verallgemeinerungen steigen durch diese Ankündigungen und Bemerkungen natürlich die Erwartungen! Denn schließlich will wohl jede/r eine „bessere“ Umwelt und dass alles gesünder wird.
Spannung und Neugier steigen also, und die Erwartung wächst!
Das konkrete Problem
Es setzt sich aus vielen heiklen Umständen/ Bestandteilen zusammen:
- ca. 400.000 „verfrühte“ Sterbefälle in der EU durch Luftverschmutzung
- ca. 48.000 Durchblutungsstörungen am Herzen jährlich, ebenfalls durch verschmutzte Luft.
Würden keine Maßnahmen ergriffen werden, wären sämtliche BürgerInnen der EU weiterhin gefährlichen Verschmutzungen und anderen Beeinträchtigungen und Schädigungen ausgesetzt.
Dringend geklärt werden muss ein evtl. Zusammenhang zwischen der COVID-19-Pandemie sowie anderen Infektionskrankheiten und der Umweltverschmutzung.
Es wird geschätzt, dass innerhalb der EU rd. 6,5 Millionen chronischer Schlafstörungen auf Lärm zurückzuführen sind.
Die aktuell gültigen Bestimmungen der EU-Gesetzgebung zur Umweltverschmutzung würden nur unzureichend umgesetzt.
Verschmutzungen von Boden, Wasser und Luft stellen (neben Zerschneidung und Zerstörung der Lebensräume, Klimaveränderungen, Übernutzung von Arealen und der Artenverdrängung) eine der fünf Hauptursachen für das Artensterben dar!
Die genaue Betrachtung schließt allerdings eine resultierende Logik aus, meint der ZVO – was haben die Auswirkungen von Lärm mit der Umweltverschmutzung zu tun? Und die genannten „Fallzahlen“ sind nicht genau zu überprüfen – so merkt der ZVO in seiner hier besprochenen Pressemeldung ebenfalls an. -
In welchem Umfang die Umweltverschmutzung zum Artensterben beiträgt, ist ebenfalls nicht aufgeführt. Damit kann das möglich Erreichbare auch nicht verbindlich eingeschätzt werden, da keine Quellen vorliegen bzw. diese nicht genannt werden.
Dass es zwischen den „Umsetzungslücken“ und den angeblich ausgeprägten „hohen Expositionen“ einen unmittelbaren Zusammenhang gibt, wird von der EU-Kommission an dieser Stelle augenscheinlich übersehen.
Und in den Ohren der Länder, in denen es sogar zu einer „Über-Erfüllung“ der EU-Vorgaben kommt, klingt die Formulierung „signifikante Umsetzungslücken“ fast schon höhnisch!
Die Erwähnung der COVID-19-Pandemie, im Kontext der Umweltaspekte, macht erst nach genauer Ergründung und konkretem Hinterfragen wirklich Sinn.
WIE und WANN soll denn nun WAS erreicht werden?
Erneut wird von der EU-Kommission der „Zero Pollution Action-Plan“ angekündigt. Er soll im Rahmen des „Green Deals“ zu einem Schutz der Umwelt, der Öko-Systeme schlechthin und der EU-BürgerInnen beitragen sowie diverse Verschmutzungen zu beseitigen.
Außerdem hat er sich das hehre Ziel gesetzt, die Wirtschaft nach der COVID-19-Krise wieder neu zu beleben, indem er unterstützend bei der Sicherung von Arbeitsplätzen agieren will, zum Aushebeln/ Vermindern sozialer Ungerechtigkeiten beitragen möchte sowie insgesamt bei dem dringend erforderlichen Neustart der Wirtschaft aktiven Support leisten will. So ist es beabsichtigt.
Der Plan sieht folgende Maßnahmen vor:
Verbesserung bereits bestehender/ vorhandener Gesundheits- und Umwelteinrichtungen durch Überprüfung aller Bewertungen, vorbereitender Arbeiten und Folgeanalysen früherer Initiativen. Dies betrifft marine Umgebungen ebenso wie die Bereiche Wasser und Luft, Emissionen, Abwasser, Abfall, Lärm. Auch weitere Formen von Umweltverschmutzung, z.B. am Boden, sollen einer genauen Analyse unterworfen werden.
Insgesamt sollen die Ein- und Durchführung bereits vorhandener EU-Regeln bzgl. der Umweltverschmutzung gestärkt werden.
Eine Förderung des gesellschaftlichen Wandels sei wichtig. Die teilweise längst überfällige Digitalisierung sowie Beiträge zur Nachhaltigkeit bzgl. des Konsums mit ständigem Blick auf die Umweltauswirkungen sei ein unverzichtbarer Faktor.
Die Steuerung von Umweltverschmutzungs-Regelwerken (auch im internationalen Sektor) muss durch neue Modelle/ Datenquellen verbessert werden. Und natürlich muss der Aktionsplan in seinen Aspekten durch eine entsprechende Handelspolitik, durch diplomatisches Agieren und auch durch die Entwicklungshilfe berücksichtigt werden.
Wie bereits erwähnt, sollen nach Meinung der EU-Kommission die bestehenden Regeln in ihrer Einführung gestärkt und auf deren Durchführung geachtet werden – doch wie das nun geschehen soll, bleibt unerwähnt.
Der ZVO bemängelt in seiner Pressemeldung ebenfalls, dass sich die ausgesprochenen „Maßnahmen“ vornehmlich bürokratischen Wunschvorstellungen erschöpfen – Konkretes als real Beschlossenes ist (noch) nicht ersichtlich.
Außerdem kommt es natürlich auch auf die internationale bzw. weltweite Zustimmung an. Aus sich allein heraus kann die Kommission nichts ausrichten.
Und so einfach, wie er zunächst klingen mag, wäre der wirtschaftliche Neustart nach der COVID-19-Pandemie ohnehin nicht. Unsicherheiten und Fehlschläge, Verwerfungen würden ihn aus Sicht des ZVO kennzeichnen – davon geht der Verband in seiner Pressemeldung aus.
Das regelrecht Teuflische an der Situation ist der Umstand, dass andere Staaten zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Basis und den Lebensgrundlagen ihrer Bevölkerung dem Neubeginn unter den veränderten Bedingungen evtl. nicht zustimmen könnten.
Zum beabsichtigten Aspekt „Schaffung neuer Arbeitsplätze“
Sollten sie tatsächlich entstehen, stellt sich folgende Frage: Was passiert mit den bisherigen ArbeitnehmerInnen, deren bisherige Tätigkeit nicht mehr im Einklang mit den neuen Technologien steht? Wie wird sich das zahlenmäßig auswirken? Und welche Qualifikationen werden künftig überhaupt erforderlich sein?
Die Schaffung eines Werkzeugs, das einem zentralen Überwachungsmonitor entspricht, wäre auf jeden Fall mit einem kaum vorhersehbaren Verwaltungsaufwand verbunden. Auch sehr hohe, auf jeden Fall höhere, Kosten gingen damit einher. In seiner Pressemeldung verwendet der ZVO die Formulierungen „Datengrab“ und „verstärkte staatliche Überwachung“. Doch eine Suche nach Lösungen für die beabsichtigten Verbesserungen geht aus den geschilderten Vorhaben der EU-Kommission leider nicht hervor.
Verbesserung der Rechtsetzung
Betroffene wie z.B. Experten und Behörden der Mitgliedsstaaten und ihrer Wirtschaftsressorts (KMU's!), der zivilen Gesellschaft (Verbraucher-, Gesundheits- und Umwelt-NGO's), Städte, technische und wissenschaftliche Experten und nicht zuletzt die Allgemeinheit sollen extensiv konsultiert werden. So verspricht es die EU-Kommission zumindest.
Workshops und Meetings mit Betroffenen unter Einladung weiter Kreise seien geplant. Und bereits für das 4. Quartal 2020 wurde eine 13-wöchige öffentliche Konsultation geplant.
Mit Blick auf die Tragweite des Themas "Gesellschaftlicher Wandel“ erscheinen aber 13 Wochen sehr knapp.
Überhaupt können angesichts der immer noch vorherrschenden Pandemie sowieso keine verbindlichen Aussagen mehr bzgl. „eines repräsentativen Bildes am Ende dieses Mammutprozesses“ (wörtlich aus der Pressemeldung) getroffen werden.
Abschließende Feststellung der EU-Kommission:
- Der Aktionsplan bedürfe keiner Folgeanalyse.
- Über Lärm, Wasser und Luft sowie über die Bereiche Industrie-Emissionen und (Straßen-) Fahrzeuge gäbe es bereits eine ausreichende Basis an Wissen.
- Diverse Studien seien existent, speziell wird eine Gesundheitsstudie genannt.
- Überhaupt lägen verschiedene Studien vor, „... weitere würden bei spezifischeren, legislativen Prüfungen erstellt werden.“, so wörtlich in der Pressemeldung.
Leider scheint der EU-Kommission die Betrachtung der Gesellschaft in der Europäischen Union und der Umweltlage (zur Maßnahmen-Auswahl) zu genügen.
Die Kommission hält weitere Analysen zur Wertschöpfung, zu den Arbeitsverhältnissen und zu der Wirtschaft, zum Energie- und Rohstoffbedarf, zur Bildung und Ausbildung sowie zur Wettbewerbsfähigkeit augenscheinlich für überflüssig. Daraus resultierend werden Nebenwirkungen und Risiken absolut ignoriert – was sich als fataler Fehler herausstellen könnte. Die Pressemeldung merkt hierzu an, dass Realismus anders aussähe.
Das Resümee des ZVO
Noch einmal betont der ZVO in seiner Pressemitteilung vom 23. November 2020, dass er die Zielsetzungen des vorgelegten Aktionsplans für „zweifelsohne gut und richtig hält“. Allerdings seien sie auch keineswegs neu.
Die hervorstechendsten Merkmale des von der EU-Kommission eingeschlagenen Weges seien planerische Eingriffe, Zentralismus und Dirigismus – jedenfalls scheint es so, dass vornehmlich auf diese Aspekte eingegangen werden würde. Lösungen, so der ZVO, blieben außen vor. Zielgerichtete Vorgehensweisen bzw. Hinweise auf solche würde man vergeblich suchen. In einer Roadmap soll ein geplanter Weg aufgezeigt werden. Die EU-Kommission erschöpfe sich aber lediglich in einer Beschreibung, wie die zu erreichenden Ziele erreicht werden könnten.
Die EU-Kommission stellt selbst schon fest, wie viel durch das europaweite Einhalten und Beschreiten bereits bestehender Regularien/ Wege möglich wäre. Das deutsche Beispiel sei hierfür optimal geeignet.
Gleichheit vor dem europäischen Gesetz würde auch bedeuten, dass ein einheitliches Einhalten von Verordnungen und Bestimmungen obligatorisch ist.
Denn – so formuliert es die Pressemeldung – auch bei neuen Bestimmungen wäre dann ja evtl. genau dasselbe Problem gegeben! Getreu dem Motto: „Es sind Gesetze da, aber nur wenige halten sich daran...“.
Im Fokus der EU-Kommission sollte also die einheitliche Umsetzung bereits bestehender Vorgaben, Gesetze und Richtlinien stehen. Und erst dann könnten evtl. Erweiterungen in Betracht gezogen werden – zwingend mit konkreten Daten und (Folge-) Analysen. Ansonsten sei nach Einschätzung/ Bewertung des ZVO's eine objektive und informierte Beurteilung eines Aktionsplans überhaupt nicht möglich.
Wichtig und wünschenswert wäre es daher, dass sich ausreichend viele EU-Unternehmen und EU-BürgerInnen dementsprechend äußern. Konkret sollten sie also zu den Aspekten Ergebnisoffenheit, Transparenz und Komplettanalyse bzgl. der Auswirkungen in allen Bereichen des (täglichen) Lebens Stellung beziehen!
Die Pressemeldung des ZVO schließt mit folgender Bemerkung:
Eine weitere Ursache für den Verlust von Lebensraum und auch für chronische Erkrankungen sei die Lichtverschmutzung (auch „Lichtsmog“ genannt). Damit ist der Verlust von Dunkelheit in vielen Teilen der Welt, auch in weiten Teilen Europas, gemeint.
„Vielleicht ahnt die Kommission, dass es durch ihre Vorgehensweise ohnehin schnell dunkel werden kann auf dem Kontinent.“
(Zitat von Frau Birgit Spiekermann, Referentin Presse & Kommunikation)
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